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Die Ausstattung von Schulen und die Verfügbarkeit von Medien für Schule und Unterricht ist Aufgabe der kommunalen Schulträger. Darüber besteht auf Grundlage des Schulgesetzes §§ 92, Stand 2010, Einigkeit.
Aus der Überzeugung, dass das Bestmögliche getan werden muss, um die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen zu verbessern, verstärken viele Kommunen ihr Engagement im Bereich Schule heute deutlich. Anstelle der bloßen Sachaufwandsverantwortung verstehen sie Schulträgerschaft umfassender. Viele Kommunen wollen ihre Schulen aktiv mit gestalten und Einfluss nehmen auf ihre Qualität. Dabei orientieren sie sich an den Interessen und Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Für Schulträger und Schulleitung sind daher folgende Punkte von Bedeutung:
Ansprechpartner-/in: Birgit Giering