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Administratorenverpflichtung

Administratorinnen und Administratoren informationstechnischer Systeme besitzen eine privilegierte Rolle innerhalb der von ihnen betreuten Systeme.
Zur Erfüllung ihrer administrativen Aufgaben, die der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Systeme dienen, sind sie gegenüber Standardbenutzerinnen und -benutzern mit weitergehenden Rechten und Zugriffsmöglichkeiten auf Funktionen und verarbeitete Daten ausgestattet.

Die Verpflichtung dient
  • der Sensibilisierung von mit administrativen Rechten in informationstechnischen Systemen ausgestatteten Personen für ihre Tätigkeit,
  • dem Schutz der Administratorinnen und Administratoren vor unrechtmäßigen Tätigkeiten sowie deren Rechtsfolgen,
  • dem Schutz der von der automatisierten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen sowie
  • dem Schutz der verarbeiteten Daten vor Zweckentfremdung oder Missbrauch.
Zudem wird mit der Verpflichtung die Ausgabe administrativer Systemzugänge protokolliert.

Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 30.Mai 2023

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