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Fragen zur Ausstattung
Wenn Lehrkräfte private Endgeräte benutzen, wer trägt dann die Kosten der geforderten Sicherheitsvorkehrungen für das eigene Gerät? (5)
Die Genehmigung bezieht sich auf die Nutzung privater Endgeräte. Die Finanzierung der Geräte selbst, wie auch die Umsetzung der für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Maßnahmen - z. B. durch den Erwerb von Virenschutz-Software - trägt die einzelne Lehrkraft. Die entstandenen Kosten können ggf. steuerlich geltend gemacht werden.