Genehmigung der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule auf privaten Endgeräten von Lehrkräften kann von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter genehmigt werden. Die Genehmigung ist dabei an die Umsetzung von Maßnahmen geknüpft, die den Schutz und die Sicherheit der Daten bei der Verarbeitung auf den Privatgeräten gewährleisten.
Die eingesetzten Privatgeräte sind u. a. mit einem ausreichenden Passwortschutz gegen unbefugten Zugriff zu schützen, mit Sicherheitsupdates zu versorgen und es sind von den Lehrkräften die Löschfristen einzuhalten.
Der Genehmigungsvordruck

Mit der Neufassung der »Dienstanweisung ADV« hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW ein Formular für die Genehmigung privater Endgeräte vorgegeben.
Das Formular ist hier abrufbar:Schulen steht mit dem Vordruck ein standardisiertes, abgestimmtes Werkzeug zur Verfügung, das es ermöglicht, den gegebenen Schutz personenbezogener Daten, wenn diese auf Privatgeräten verarbeitet werden sollen, herzustellen. Dabei wird die formale, rechtliche Grundlage der Verarbeitungen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, hergestellt und ein Katalog an Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der verarbeiteten Daten aufgestellt.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind keine IT-Spezialkenntnisse erforderlich, denn die geforderten technischen Maßnahmen sollten auch bei einer rein privaten Nutzung digitaler Endgeräte Selbstverständlichkeit sein, um sich selbst und die Menschen, deren Daten z. B. im Adressbuch des eigenen Smartphones abgespeichert sind, u. a. vor den kommerziellen Interessen global agierender Unternehmen zu schützen.
Hilfestellungen zum Genehmigungsvordruck
Auf den untergeordneten Seiten dieses Bereichs finden sich allgemeine Hinweise und technische Hilfestellungen, die Lehrkräfte bei der praktischen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen unterstützen. Dabei wird auch auf Materialien und Informationen externer Stellen, z. B. des BSI verwiesen.
Besonderer Dank gilt den mitwirkenden behördlichen Datenschutzbeauftragten, vor allem aus dem Kreis Olpe, deren Vorarbeit in die Hilfestellungen eingeflossen ist.