E. Verarbeitung von Daten der LAA und Lehrkräften in Ausbildung

Art der verarbeiteten Daten

Die Daten, die eine Lehrkraft von LAA auf ihren privaten Endgeräten verarbeiten kann, unterscheiden sich von denjenigen der Schülerinnen und Schüler. Die Tabelle gibt die genehmigungsfähigen Daten (bzw. Dokumente) gemäß den Vorgaben aus der VO-DV II wieder. Die Inhalte der Beurteilungen können der OVP entnommen werden.