G. Vorabkontrolle durch den beh. Datenschutzbeauftragten

Die Vorabkontrolle ist mit Inkrafttreten der DSGVO entfallen.
Die Aufgabe der behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Schulen stellt aber u. a. weiterhin die Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes an Schulen dar. Sie sind deshalb in alle Verfahren einzubeziehen.
Die für die Schulen zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten sind auf den Internetseiten der Medienberatung NRW aufgelistet. Sollte diese Liste unvollständig sein, so ist die nächste Anlaufstelle die jeweilige Bezirksregierung.
Die für die Schulen zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten finden sich hier: