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Aufgaben und Angebote

Aus der Überzeugung, dass das Bestmögliche getan werden muss, um die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen zu verbessern, haben viele Kommunen ihr Engagement im Bereich Schule heute deutlich verstärkt. Anstelle der bloßen Verantwortung für die Sachaufwände verstehen sie Schulträgerschaft umfassender und wollen ihre Schulen aktiv mitgestalten.

Grundlage dieses Engagements bildet §79 des Schulgesetzes NRW:
"Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen."
Das Schulgesetz als PDF findet sich hier.

Die Medienberatung NRW unterstützt die kommunalen Schulträger bei dieser Herausforderung.

Die Aufgabe der Gruppe Lern-IT ist es, die Möglichkeiten, Potenziale, aber auch technische und rechtliche Fragestellungen, die aus dem Einsatz moderner, digitaler und zukunftsfähiger IT hervorgehen, vor dem Hintergrund eines lernförderlichen, schülerorientierten Unterrichts zu spiegeln. Dabei gilt das Primat der Pädagogik: nicht technische Funktionen dürfen der Türöffner für den Einzug in die Schulen sein, sondern der pädagogische Mehrwert für das Lernen in individualisiertem und inklusivem Unterricht.


Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 24.September 2023

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