Supportregelung

Quelle: MB NRW
Basis und Ausgangspunkt funktionierender Support-Strukturen ist die klare, konkrete Verabredung von Service-Level-Agreements (SLA), in denen alle Beteiligten und Verantwortlichen absprechen, wer an welcher Stelle für welche Supportmaßnahmen verantwortlich ist.
In einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen wurde zur Sicherstellung einer angemessenen und funktionierenden IT-Ausstattung der Schulen im Jahr 2008 eine Trennung von Aufgaben des Landes und der Kommunen festgeschrieben. In einem zweistufigen Konzept ist demnach das Land für den so genannten First-Level-Support in den Schulen zuständig, die Kommunen gewährleisten den so genannten Second-Level-Support. Die Schrift steht hier zum Download bereit:Während der Schulträger auf kommunaler Ebene mit eigenem Personal und/oder beauftragten Firmen den rein technischen Support übernimmt, verbleiben in der Schule die Aufgaben, die diese aus praktischen und inhaltlichen Gründen nur selbst ausführen kann.
Die Medienberatung NRW hat im Auftrag des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden Konzepte für eine wirkungsvolle und zuverlässige Wartung von IT-Ausstattung in Schulen entwickelt. Die vorgeschlagene Arbeitsteilung zwischen Schule und Schulträger wird von allen Seiten als sachgerecht anerkannt und ist deshalb eine gute Grundlage für konkrete lokale Lösungen.