Qualitätssicherung und Zulassung
Um die Qualität von Lernmitteln zu gewährleisten dürfen an Schulen nur zugelassene Lernmittel verwendet werden. Gesetzlich geregelt ist diese Zulassung durch den Erlass "Zulassung von Lernmitteln" des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder (vom 3.12.2003) (Hier finden Sie den Erlass als pdf).
Das Ministerium legt für die Fächer die Form der Zulassung fest:
- Pauschale Zulassung
- Vereinfachtes Verfahren
- Gutachterverfahren
Zulassung von Lernmitteln
Zulassung von Lernmitteln
Lernmittel müssen
- den Richtlinien, Lehrplänen und weiteren Unterrichtsvorgaben entsprechen,
- Kinder ganzheitlich ansprechen und individuelle Lernwege eröffnen, entdeckendes Lernen und selbstständiges Arbeiten durch methodische und mediale Vielfalt fördern,
- auf dem Stand der Fachwissenschaften sein,
- mit der verfassungsmäßigen Ordnung und den rechtlichen Vorgaben für die Schulen vereinbar sein.
Für Lernmittel in den Fächern mit gutachterlichem Zulassungsweg werden fachliche Gutachten durch das Ministerium in Auftrag gegeben, auf deren Grundlage die Lernmittel noch überarbeitet werden müssen bzw. zugelassen werden. Die entsprechenden Lernmittel sind im Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel nach Schulformen aufgelistet, welche auf der Website des Ministeriums für Schule und Weiterbildung unter Zulassung von Lernmitteln in NRW zu finden sind.
Gutachter im Lernmittelzulassungsverfahren
Informationen für Gutachterinnen und Gutachter in der Lernmittelzulassung
Das Lernmittelzulassungsverfahren soll die sorgfältige Auswahl der Lernmittel sicherstellen und die Lernmittelentwicklung im Sinne einer Qualitätsverbesserung beeinflussen. Bei der Zulassung im Gutachterverfahren überprüfen Gutachterinnen und Gutachter im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung die eingereichten Lernmittel auf ihre Eignung für den Einsatz im Unterricht. Dabei nutzen sie die ihnen zur Verfügung gestellten lehrplanbezogenen Prüfformulare. Die Kriterien der Prüfformulare beziehen sich insbesondere auf die in den Kernlehrplänen dargestellten Kompetenzen und Inhaltsfelder. Zudem werden weitere Kriterien wie etwa die Berücksichtigung der individuellen Förderung zu Grunde gelegt. Auch digitale Lernmittel werden im Verfahren der Lernmittelzulassung für die Verwendung an Schulen zugelassen. Somit können auch spezifische Fragen zur Verwendung dieser Lernmittel an die Gutachter herangetragen werden.
Wie wird man Gutachterin / Gutachter?
Die Ernennung von Gutachterinnen und Gutachtern sowie die Verwaltung der Gutachterlisten erfolgt über das MSB. Über die Plattform Link LMZV online müssen sich Gutachterinnen und Gutachter registrieren.
Welche Personen können Gutachterin / Gutachter sein?
Nur Lehrerinnen und Lehrer im aktiven Schuldienst können sich an der Erstellung von Gutachten beteiligen. Sie dürfen nicht gleichzeitig einer Tätigkeit als Schulbuchautor nachgehen.
Wie viele Aufträge kann ich als Gutachterin / Gutachter durchschnittlich erwarten?
Es kann unterschiedliche Gründe haben, weshalb man als Gutachter Beauftragungen in größeren zeitlichen Abständen erhält. Es ist generell nur notwendig ein Gutachten zu erstellen, wenn neue Lernmittel zur Zulassung eingereicht werden. Neue Lernmittel werden meist dann zur Zulassung eingereicht, wenn neue Kernlehrpläne veröffentlicht werden (Link zum Lehrplannavigator). Somit hängt die Häufigkeit der Beauftragung von Gutachten allein an der zeitlich unterschiedlichen Notwendigkeit der Neueinreichung von Lernmitteln. Außerdem gibt es teilweise auch mehrere Gutachter für ein Fach und die Aufträge werden unter diesen aufgeteilt.
Vor der Beauftragung mit einem Gutachten werden die Gutachterinnen und Gutachter immer erst über die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse angefragt, ob sie zeitliche/arbeitstechnische Ressourcen haben. Die Fristsetzung für die Gutachtenerstellung beläuft sich in der Regel auf vier Wochen.
Was sind Gutachterworkshops?
Zur Qualitätssicherung im Gutachterverfahren veranstaltet die Medienberatung NRW in unregelmäßigen Zeiträumen Workshops mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Alle Gutachterinnen und Gutachter werden über die E-Mail-Adresse der KT-Plattform (Gutachter E-Mail-Adresse) über aktuelle Veranstaltungen informiert.
Bekomme ich als Gutachterin / Gutachter Feedback zu meiner Tätigkeit?
Zur Gutachtertätigkeit selbst gibt es generell kein Feedback. Im Rahmen von Gutachterworkshops besteht die Möglichkeit sich mit anderen Gutachtern auszutauschen. Ferner erhalten sie ein Honorar für die Gutachtenerstellung. Weitere Informationen hinsichtlich dieser Nebentätigkeit erhalten Sie in der BASS. Formulare zur Beantragung der Nebentätigkeit sind auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierungen zu finden.
Wie erfolgt generell das Zulassungsverfahren für Lernmittel?
Verlage stellen Lernmittel für den schulischen Gebrauch her. Diese dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie gemäß Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 03.12.2003 zugelassen sind (Link zum Erlass, pdf). Hierbei gibt es drei Möglichkeiten: pauschale Zulassung, Zulassung im vereinfachten Ver-fahren und das Gutachterverfahren. Das MSB legt für die Fächer und Schulformen den Weg der Zulassung fest (Link zur Übersicht der Fächer und Zulassungswege).
Die Schulbuchverlage reichen die Lernmittel im Gutachterverfahren zur Zulassung beim MSB ein. Von dort werden sie weiter geleitet an einen passenden Gutachter für das Fach und die jeweilige Schulform. Kontakte zwischen Verlagen und Gutachterinnen und Gutachtern sind grundsätzlich nicht erwünscht.
Wie sehen die Gutachten aus? Welche Vorlagen sollen benutzt werden?
Die Gutachterformulare basieren auf den aktuellen Kernlehrplänen für das Fach/Schulform und werden von der Medienberatung NRW erstellt. Die Formulare sind im pdf-Format erstellt und müssen sowohl von den Verlagen, die die Belegstellen eintragen, als auch von den Gutachterinnen und Gutachtern, die Kommentare eintragen, ausgefüllt werden. Die Formulare dürfen nicht mutwillig verändert werden, da die Weiterbearbeitung an das gegebene Format gebunden ist. Das dem jeweiligen Lernmittel und Schulform entsprechende Gutachtenformular wird der Gutachterin/dem Gutachter von der zuständigen Stelle im MSB mit der Benennung der Fristsetzung per E-Mail übersandt. Das dazugehörige Lernmittel wird auf dem Postweg ebenfalls an die Gutachterin den Gutachter versandt.
Falls es Probleme mit dem Ausfüllen gibt, ist die Medienberatung NRW (Team Lernmittel, Link Homepage Lernmittel)oder das MSB Referat 412, Link zu den KontaktdatenAnsprechpartner.
Dialog mit den Verlagen
Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung steht die Medienberatung NRW im Dialog mit Lernmittelproduzenten, um die Kernlehrpläne umzusetzen und gelingenden Unterricht zu unterstützen. In unterschiedlichen Veranstaltungsformaten werden aktuelle Themen erläutert und bearbeitet.
Die Medienberatung NRW und das Ministerium für Schule und Bildung unterstützen den Verband Bildungsmedien bei der Bildungsmesse didacta und dem Bildungskongress.
Hier finden Sie Dokumentationen der bisherigen Veranstaltungen und Hinweise auf geplante Veranstaltungen: