FAQ

Die wichtigsten Fragen
Eine Zusammenfassung nach Themen

FAQ — Bildungsmediathek NRW

Zur Nutzung dieses Angebots berechtigt sind alle Lehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen in NRW, in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten auch pädagogische Fachkräfte in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten und/oder Jugendeinrichtungen etc.

Ein Großteil des Angebots ist ohne Anmeldung nutzbar. Wenn Sie mit LOGINEO NRW Schule online arbeiten, sind Sie bereits für die Bildungsmediathek NRW freigeschaltet und können sie sofort nutzen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich direkt auf den Seiten der Bildungsmediathek NRW selbst zu registrieren. Aufgrund lizenzrechtlicher Vereinbarungen stehen erworbene Medien (gekennzeichnet mit dem Label „Streaming+“) nur für registrierte Personen zur Verfügung.

Im Falle der freien Medien werden die jeweiligen Lizenzangaben, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Bildungsmediathek NRW gelten, direkt beim Medium ausgewiesen. Es gelten die entsprechenden Nutzungsbedingungen, die Sie im Footer der Bildungsmediathek NRW finden. Hier finden Sie auch die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die lizenzierten „Streaming+"-Angebote.

Falls Sie kostenpflichtige Angebote bereitstellen wollen, wenden Sie sich bitte an eines der beiden Landesmedienzentren. Die Kontaktdaten können Sie einsehen unter: bildungsmediathek-nrw.de Kontakt.

Sie möchten kostenfreie Medien bereitstellen?
Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an redaktion@bildungsmediathek-nrw.de . Gerne prüfen wir Ihr Angebot.

Wichtig: Die Aufnahme von Medien in die Bildungsmediathek NRW stellt grundsätzlich keine Empfehlung des Materials dar; sie unterliegt grundsätzlich diesen Qualitätskriterien.

Arbeitet Ihre Schule mit LOGINEO NRW Schule online, können Sie ohne weiteres Zutun auf die Bildungsmediathek NRW zugreifen.

Sie möchten auf das Angebot der Bildungsmediathek NRW aus der Plattform LOGINEO NRW LMS oder anderen Moodle-Systemen zurückgreifen? Hierfür benötigen Sie einen LTI-Zugang, den Sie nach dem Log-in in der Bildungsmediathek NRW abrufen können. Sollten Ihnen für das Log-in noch keine Zugangsdaten vorliegen, kontaktieren Sie Ihr Kommunales Medienzentrum oder registrieren Sie sich direkt unter bildungsmediathek-nrw.de.

Schulen, die die Schulplattform IServ nutzen, können ebenfalls auf die Inhalte der Bildungsmediathek NRW zugreifen. Hilfestellung bei der Installation und Einrichtung geben Ihnen gerne die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Ihres Kommunalen Medienzentrums.

FAQ — LOGINEO NRW

LOGINEO NRW ist ein Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Für die Einführung der LOGINEO NRW Schulplattform ist ein Beschluss der Lehrerkonferenz notwendig. Wenn auch Schülerinnen und Schüler die LOGINEO NRW Schulplattform nutzen können sollen, ist außerdem der Beschluss der Schulkonferenz erforderlich (ein Beschluss der Schulkonferenz im Eilverfahren reicht aus).

Die Nutzung von LOGINEO NRW ist freiwillig.

Allen staatlichen und staatlich anerkannten Schulen in Nordrhein-Westfalen stellt das Land NRW die digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW, das LOGINEO NRW LMS und den LOGINEO NRW Messenger kostenfrei zur Verfügung.

Mit Klick auf den obigen Produktnamen gelangen Sie direkt auf den jeweiligen Webauftritt, der Ihnen den Beantragungsprozess erläutert und über den Sie einen Zugang zum Produkt beantragen können.

Bei Fragen und Unterstützungsbedarf steht berechtigten Personen das Support-Formular mit direktem Kontakt zum Support-Team rund um die Uhr zur Verfügung.

Schnelle Hilfe bieten auch die detaillierten Anleitungen für

Bei der Nutzung von LOGINEO NRW werden personenbezogene Daten verarbeitet. Lehrkräfte dürfen private Endgeräte nur dann für die Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, wenn eine Genehmigung der Schulleitung vorliegt. Diese Genehmigung darf nur in Ausnahmefällen erteilt werden, etwa wenn kein persönliches Dienstgerät zur Verfügung steht (VO-DV I und VO-DV II).

FAQ — Medienkompetenzrahmen NRW

Der Medienkompetenzrahmen NRW gilt für alle Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Auch außerschulische Bildungsangebote, zum Beispiel die der Jugendhilfe, können den Medienkompetenzrahmen NRW nutzen.

Der Medienkompetenzrahmen NRW ist als zentrales Instrument für eine umfassende Medienkompetenzvermittlung und informatische Grundbildung über alle Fächer und Altersstufen hinweg zu verstehen. Er bildet zugleich die Grundlage für die verbindliche Weiterentwicklung und Erstellung der schulischen Medienkonzepte in NRW.

Dokumentationshefte (Medienpässe) wird es daher künftig nur noch für die Grundschule in gedruckter Form geben. Den Medienpass NRW können Sie zum Beispiel als Klassenpaket online bestellen. Für die Klassen 5 bis 9 bzw. 10 findet eine Dokumentation der erworbenen Medienkompetenzen über das Schulportfolio bzw. die reguläre Dokumentation im Fachunterricht statt. Eine differenzierte Übersicht, welche pädagogischen Ziele erreicht werden sollen, findet sich im Medienkonzept der Schule.

Die Medienberatenden vor Ort unterstützen Sie bei der Erstellung, Überarbeitung und Evaluation Ihres schulischen Medienkonzepts.

Informationsbroschüren zum Medienkompetenzrahmen NRW können hier bestellt werden . Gerne senden wir Ihnen auch größere Mengen an Broschüren, beispielsweise für Ihr gesamtes Kollegium.

Jede Schule hat ihr eigenes, unverwechselbares Profil und ist auf ihrem Weg, das Lehren und Lernen in der digitalen Welt erfolgreich zu gestalten. Daher bietet der Medienkompetenzrahmen NRW gezielt Unterstützungsmöglichkeiten für jede einzelne Schule mit ihren ganz individuellen Voraussetzungen, pädagogischen Schwerpunkten und Herausforderungen.

Unter diesen zielgruppenorientierten Gesichtspunkten wurde auch die Reihe „Der Medienkompetenzrahmen NRW vor Ort“ mit zahleichen Regionalveranstaltungen in ganz NRW ins Leben gerufen. Mit der Veranstaltungsreihe soll allen beteiligten Akteur*innen vor Ort bedarfsorientiert die Möglichkeit zu Information, Austausch, Kooperation und Vernetzung geboten werden. Aktuelle Termine zu dieser Veranstaltungsreihe finden Sie unter Aktuelles & Veranstaltungen.

FAQ — Europe Alive

Europe Alive ist ein Angebot für weiterführende allgemeinbildende und berufliche Schulen in NRW. Interessierte Schulen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Für das Spiel ist eine Gruppengröße von 70-250 Schüler*innen erforderlich, wobei auch eine klassen- und stufenübergreifende Durchführung möglich ist.
  • Europe at Work wird zusammenhängend in 5 Zeitstunden gespielt (zzgl. 1 Stunde Organisationszeit).
  • Pro Kurs (je 25 Schüler*innen) wird jeweils ein Raum sowie ein Gemeinschaftsraum für alle Teilnehmenden benötigt.
  • Eine Schule sollte über stabiles WLAN und digitale Endgeräte für alle Teilnehmenden verfügen, möglichst Tablets oder Laptops.

Die Themen und erforderlichen inhaltlichen Kompetenzen des angebotenen Edu-LARP „Europe at Work“ aus der Reihe "Europe Alive" entsprechen in Nordrhein-Westfalen den

  • Kernlehrplänen Wirtschaft-Politik für das Gymnasium und für die Gesamtschule in der Jahrgangsstufe 9/10,
  • dem Kernlehrplan Politik für die Realschule und
  • dem Kernlehrplan Gesellschaftslehre für die Hauptschule sowie
  • „Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft“ in der Sekundarstufe II.

Wichtige fachdidaktische Prinzipien der Fächer Sozialwissenschaften und Wirtschaft-Politik wie exemplarisches Lernen, Handlungsorientierung und Problem- bzw. Konfliktorientierung werden umgesetzt. Darüber hinaus fördert das Design des Spiels gezielt wichtige überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, Kreativität und Kollaboration.

Bezüge zum Medienkompetenzrahmen NRW bestehen insbesondere in den Kompetenzbereichen „Kommunizieren und Kooperieren“, „Produzieren und Präsentieren“, „Analysieren und Reflektieren“.

Das Edu-LARP ist eine nachhaltige Lernerfahrung in drei Phasen:

  • In der ersten Phase werden grundlegende Spielinhalte erläutert und in die Welt von „Europe at Work“ eingeführt.
  • In der zweiten Phase lernen die Schüler*innen den EU-Gesetzgebungsprozess kennen. Sie erhalten die Aufgabe, eine gemeinsame Richtlinie zu erarbeiten und diese am Ende des Spieltages zur Abstimmung zu bringen. In der Rolle der beteiligten Akteure nehmen sie Einfluss auf die Zukunft „ihrer“ EU, indem sie miteinander verhandeln, Kompromisse finden oder durch ihre Nachrichten über die Geschehnisse informieren.
  • Die dritte Phase beinhaltet die Nachbereitung, in der die Schüler*innen die für sie wichtigsten Punkte aus den ersten beiden Phasen reflektieren.

Ein Spieltag beginnt in der Regel um 8:00 Uhr mit der Organisation sowie mit der Einführung. Die anschließende Spielzeit beträgt ca. 5 Zeitstunden. Ein Spieltag endet gegen 14:30 Uhr.

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt „Europe-Alive“ derzeit allen weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in NRW kostenfrei zur Verfügung.

Schulen in NRW können über die Buchungsapp ein Spiel reservieren oder sich direkt an die Medienberatung NRW per E-Mail europealive@medienberatung.nrw.de wenden.


FAQ — Datenschutz und Informationssicherheit

Bitte sprechen Sie in konkreten Fragen zum Datenschutz immer die behördlich bestellten Datenschutzbeauftragten (bDSB) an. Die Kontaktdaten finden Sie unter Datenschutzbeauftragte der Schulen und der ZfsL in NRW.

Verantwortlich für den Datenschutz an Schulen ist die jeweilige Schulleitung.

Neben dieser Webseite finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW umfangreiche Informationen. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen und die Datenschutzkonferenz bieten Handreichungen und Informationen zum Themenbereich. Zudem finden Sie hier die relevanten Rechtsgrundlagen:

FAQ — Digitale Schulbücher

Derzeit können alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in NRW die beiden multimedialen Schulbücher kostenfrei nutzen.

Sie können Ihre Schule über die folgenden Links registrieren:

Nach erfolgreicher Registrierung werden Ihnen die Zugangsdaten zugesandt. Auf den beiden Registrierungsseiten wird dieser Prozess nachvollziehbar beschrieben. Außerdem haben Schulen in NRW die Möglichkeit, das mBook GL NRW und das BioBook NRW über die Schuhlplattform LOGINEO NRW aufzurufen.

Ausführliche Informationen zu den beiden Büchern finden Sie auf den Registrierungsseiten:

Auf den Registrierungsseiten der beiden Bücher finden Sie jeweils in der Fußzeile (Footer) die Kontaktmöglichkeiten:

FAQ — Lehr- und Lernmittel

Beim Zulassungsverfahren im Gutachterverfahren reichen Schulbuchverlage die Lernmittel beim Ministerium für Schule und Bildung NRW ein. Gutachterinnen und Gutachter überprüfen im Auftrag des Ministeriums die eingereichten Lernmittel auf ihre Eignung für den Einsatz im Unterricht. Dabei nutzen sie lehrplanbezogene Prüfformulare. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt im Schulministerium. Bei Rückfragen stehen die Kolleg*innen des Teams Lehr- und Lernmittel der Medienberatung NRW und die Ansprechpersonen des Ministeriums zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW.

Nur Lehrkräfte im aktiven Schuldienst können sich an der Erstellung von Gutachten beteiligen, wenn sie nicht gleichzeitig einer Tätigkeit als Schulbuchautorin und Schulbuchautor nachgehen. Die Ernennung von Gutachterinnen und Gutachtern erfolgt über das Ministerium für Schule und Bildung NRW.

Zur Qualitätssicherung im Gutachterverfahren veranstaltet das Ministerium für Schule und Bildung NRW in Kooperation mit der Medienberatung NRW Workshops mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen.

FAQ — Lehrerfortbildung Online

Registrieren Sie sich dazu bitte kostenlos in der Lehrerfortbildungssuchmaschine und senden Sie uns die unterschriebene Verpflichtungserklärung (PDF, 318 KB) zu. Aus rechtlichen Gründen ist dies nur per Post oder Fax möglich.

Sobald die Verpflichtungserklärung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten und können Ihre Angebote nun in der Fortbildungssuchmaschine einpflegen.

Sie finden sämtliche Angebote nicht-staatlicher Anbieter in unserer Fortbildungssuchmaschine. Die Angebote der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen finden Sie im Fortbildungskatalog.

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an: admin@kt.nrw.de

Die Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung (Kompetenzteams NRW und Bezirksregierungen NRW) richten sich nur an fest angestellte Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen. Die Möglichkeit einer Teilnahme an Veranstaltungen nicht-staatlicher Anbieter können Sie dem jeweiligen Angebot entnehmen.

Auf den Seiten unter www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de liefern wir Ihnen alle nötigen Informationen und Kontakte im Zusammenhang mit der Lehrerfortbildung NRW.

FAQ — Qualifizierung von Medienberatenden

Das Angebot zu den Themen „Lehren und Lernen mit digitalen Medien“ reicht von der Einzelberatung bis hin zur prozessbegleitenden Unterstützung in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten. Weitere Informationen finden Sie unter Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS).

Alle öffentlichen Schulen in NRW können auf das Beratungsangebot der Medienberaterinnen und Medienberater zurückgreifen. An den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) sind Medienberaterinnen und Medienberater verortet, die diese Aufgabe an den Seminarstandorten wahrnehmen.

Nein. Die Beratung und Qualifizierung der Medienberaterinnen und Medienberater sind in der Regel schulform- und fächerübergreifend angelegt.

Die Abordnung von Lehrkräften öffentlicher Schulen zu Medienberaterinnen und Medienberatern werden durch die Bezirksregierungen verantwortet.

Sie finden die öffentlichen Ausschreibungen bei STELLA NRW unter "Sonstige Stellen und Tätigkeiten". Im Zuge der Abordnung muss eine aus sieben zweitägigen Präsenzveranstaltungen bestehende Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen werden. Nähere Informationen erhalten Sie im Erlass 12-21 Nr. 19 und im Erlass 20-22 Nr. 68.

Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen Ihren Dezernenten „Bildung in der digitalen Welt“.

FAQ — Schulträgerberatung

Das Beratungsangebot der Medienberatung NRW im Bereich Schulträgerberatung fokussiert Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Schulträger. Diese werden in Ausstattungsfragen und bei der Medienentwicklungsplanung unterstützt. Das Angebot auf unserer Webseite bietet zudem Informationen für interessierte Personen, besonders für Medienberaterinnen und Medienberater, aber auch Schulleitungen und Lehrkräfte.

IT-Ausstattung und IT-Infrastruktur an Schulen sind kein Selbstzweck. Lernförderlich sind sie, wenn sie dazu beitragen Lehr- und Lernprozesse zu optimieren und Medienkompetenz zu fördern. Darüber hinaus tragen sie zur Verbesserung der Arbeitssituation an Schulen bei, indem schulische Verwaltungs- und Steuerungsprozesse rechtssicher erleichtert werden.

Neben der Beratung ist die Vernetzung der Akteur*innen untereinander Anliegen des Teams Schulträgerberatung der Medienberatung NRW. Dazu gehört die Ausrichtung einer jährlich stattfindende Schulträgertagung (online oder in Präsenz), auf der neben themenbezogenen Workshop-Angeboten auch die Möglichkeit zum Austausch geboten wird.

Zudem organisiert die Medienberatung NRW regelmäßig kurze Netzwerktreffen für Schulträger (online), auf denen spezielle Ausstattungs- und Beschaffungsaspekte thematisiert werden.

Die Medienberatung NRW informiert und unterstützt die Medienberaterinnen und Medienberater in NRW im Rahmen der Qualifizierung von Medienberatenden zu wesentlichen Aspekten lernförderlich eingesetzter IT-Infrastruktur. Als direkte Ansprechpersonen für das System Schule gelangt das Know-how so an die vor Ort Verantwortlichen.

In Nordrhein-Westfalen erarbeiten Schulträger auf Basis der schulischen Medienkonzepte kommunale Medienentwicklungspläne, in denen die Beschaffung, der Rollout und die Wartung und Pflege von lernförderlich eingesetzter IT-Infrastruktur bedarfsgerecht geplant wird.

Eine landesweite Normierung im Sinne von Kaufempfehlungen für einzelne Geräte ist vor diesem Hintergrund weder möglich noch sinnvoll. Die Medienberatung NRW unterstützt durch Schriften, Veranstaltungen und Beratungsgespräche die Abstimmungsprozesse zwischen Schulen und Schulträgern.

FAQ — Urheber- und Nutzungsrecht in Schule

Rechtskonform ist die Nutzung von Werken im Unterricht

Was genau damit gemeint ist, erfahren Sie in den jeweiligen Abschnitten unter Urheber- und Nutzungsrecht an Schule.

Informationen zum Urheberrecht an Schulen finden Sie auf unserer Seite Urheber- und Nutzungsrecht an Schule. Detaillierte Informationen und Antworten auf spezielle Fragen (FAQs) bieten Handreichungen, beispielsweise

und Infoportale, wie zum Beispiel:

Wer es ganz genau wissen möchte, kann auch direkt in den relevanten Gesetzestexten und Verträgen nachlesen:

Basisinformationen finden Sie auf unserer Seite Urheber- und Nutzungsrecht an Schule. Für Hilfe vor Ort stehen Ihnen die Medienberaterinnen und Medienberater der Bezirksregierungen zur Seite. Sie beraten Schulen basierend auf dem Erlass Lehren und Lernen in der digitalen Welt; Medienberaterinnen und Medienberater vom 26.04.2021 auch zu Fragen des Urheberrechts.

Für schulinterne Beratungen und Planungen von pädagogischen Tagen wenden Sie sich bitte direkt an eine Medienberaterin oder einen Medienberater in Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt. Auf den Seiten der Kreise und Städte finden Sie zudem aktuelle Beratungs- und Schulungsangebote.

Im Urheberrecht ist es genau umgekehrt. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist automatisch verboten. Deshalb reicht es nicht aus, ein eigenes Werk (zum Beispiel ein Arbeitsblatt) einfach im Internet zur Verfügung zu stellen. Damit das Werk rechtssicher genutzt werden kann ist eine Lizenzvereinbarung erforderlich – und die lässt sich am einfachsten mit den CC-Lizenzen erstellen.

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