Lehr- und Lernmittel
Wichtiges zur Anschaffung, Zulassung und Qualitätssicherung
Lehr- und Lernmittel unterstützen sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler bei der Kompetenzentwicklung. Im Folgenden können sich Lehrende, Schulen und Schulaufsicht, Schulträger, Eltern, Gutachterinnen und Gutachter sowie Lernmittelproduzenten über die wichtigsten Aspekte zum Thema „Lehr- und Lernmittel in NRW“ informieren.
Was sind Lernmittel?
Der Begriff Lernmittel ist in NRW im Erlass 16-01 Nr. 2 wie folgt definiert: „Lernmittel sind Medien, die von den Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Dazu gehören auch Verbünde verschiedener Medien und Medienarten.“
Nicht als Lernmittel gelten Gegenstände bzw. Materialien, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie fallen damit auch nicht unter die Lernmittelfreiheit und müssen von den Eltern angeschafft werden.
Dies gilt zum Beispiel für:
- Schreib- und Zeichenpapier
- Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte – auch dazu gehörende technische Hilfsmittel
Informieren Sie sich in den Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit, was genau unter die Lernmittel fällt – und was nicht!
Anschaffung von Lernmitteln
Schulen in NRW besitzen großen Spielraum bei der Beschaffung ihrer Lernmittel. Die Auswahl erfolgt individuell über die Beschlüsse der jeweiligen Fachkonferenzen, der Lehrer- und der Schulkonferenz. Dabei können Schulen frei entscheiden, ob sie auf Verlagspakete zurückgreifen oder lieber ihre eigene Lernmittelsammlung zusammenstellen möchten. Dies kann auch auf Basis kostenlos zur Verfügung stehender OER-Materialien (Open Educational Resources) geschehen, die u. a. in der Bildungsmediathek NRW zu finden sind.
Zulassung und Qualitätssicherung von Lernmitteln
Lernmittel dürfen an Schulen in NRW nur dann eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Zur Lernmittelzulassung führen drei unterschiedliche Wege:
- Pauschale Zulassung
- Zulassung im vereinfachten Verfahren
- Gutachterverfahren
Welchen Weg der Zulassung ein Lernmittel bestreiten muss, legt das Ministerium für Schule und Bildung NRW für die Fächer und Schulformen fest. Für Lernmittel in den Fächern mit gutachterlichem Zulassungsweg werden fachliche Gutachten durch das Ministerium in Auftrag gegeben. Unter Berücksichtigung der Gutachten entscheidet das Ministerium über die Zulassung und gegebenenfalls über notwendige Überarbeitungen.
Hinweis: In diesem Verzeichnis finden Sie alle im vereinfachten Verfahren oder im Gutachterverfahren zugelassenen Lernmittel in NRW.
Digitale Lernmittel bieten Chancen für das Lernen und Lehren
Die Medienberatung NRW hat zwei innovative digitale Schulbuchangebote entwickeln lassen, die von allen Schulen in NRW kostenfrei genutzt werden können. Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite "Digitale Schulbücher".