Personengruppe, die einem Vortrag zuhört.

Qualifizierung von Medienberatenden
Wie Medienberaterinnen und Medienberater unterstützen – und wie sie dazu qualifiziert werden

Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in NRW werden von unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren beim Lehren und Lernen in der Digitalen Welt unterstützt. Medienberaterinnen und Medienberater spielen dabei eine zentrale Rolle. Ihr Thema: Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Digitalen Welt.

Medienkonzepte und mehr – bei diesen Aufgaben unterstützen Medienberatende

Die Medienberatung NRW entwickelt auf Basis der Erlassvorlage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW ein landesweit einheitliches Qualifizierungskonzept für Medienberaterinnen und Medienberater und führt in ganz Nordrhein-Westfalen Qualifizierungen dieses Personenkreises durch.

Medienberaterinnen und Medienberater stehen Schulen und ZfsL bei allen pädagogisch-didaktischen Fragestellungen rund um den lernförderlichen Einsatz digitaler Medien im Unterricht zur Seite. Ihr Angebot ist schulform- und fächerübergreifend.

Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die systemisch-orientierte Beratung zur Schul- und Seminarentwicklung

  • bei der Medienkonzeptentwicklung an Schulen und Berufskollegs bzw. der Ausbildungsprogrammentwicklung an ZfsL,
  • zur lernförderlich eingesetzten IT-Infrastruktur,
  • zu Grundlagen einer rechtssicheren Nutzung digitaler Medien und Geräte,
  • zu landesseitig bereitgestellten Produkten wie LOGINEO NRW und Bildungsmediathek NRW
  • zur Umsetzung des Medienkompetenzrahmen NRW an Schulen, der digitalen Schlüsselkompetenzen an Berufskollegs bzw. des Orientierungsrahmens Lehrkräfte in der digitalisierten Welt an ZfsL,
  • zu technisch-pädagogischen Einsatzkonzepten sowie Maßnahmen überfachlicher Unterrichtsentwicklung und -gestaltung mit digitalen Medien.

Weitere Informationen zu den Beratungsaufgaben finden Sie im Erlass „Lehren und Lernen in der digitalen Welt; Medienberaterinnen und Medienberater“.

Ihre Ansprechpersonen vor Ort

Die Medienberaterinnen und Medienberater beraten die Schulen ihrer Kommune oder ihrer Region und die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Klicken Sie in der Karte auf ihre Region und finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort:

Medienberaterin und Medienberater werden – die Qualifizierung

Ziel der Qualifizierung ist der Erwerb von grundlegenden Handlungskompetenzen in den Bereichen Beratung und prozessbegleitende Unterstützung bezogen auf das Lehren und Lernen in der digitalen Welt.

Die Ausbildung besteht aus sieben zweitägigen Präsenzveranstaltungen und wird durch die Medienberatung NRW in bezirksregierungs-, schulform- und seminarübergreifenden Gruppen organisiert.

Die sechs Inhaltsbereiche der Ausbildung:

  1. Aufgabenprofil und Rahmenbedingungen
  2. Medienkonzeptentwicklung an Schulen, Ausbildungsprogrammentwicklung an den ZfsL
  3. lernförderlich eingesetzte IT-Infrastruktur und Landesprojekte
  4. Datenschutz und Informationssicherheit
  5. Kooperation und Kollaboration
  6. Unterricht in der digitalisierten Welt

Weitere Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme können Sie im Erlass „Lehren und Lernen in der digitalen Welt; Qualifizierung Medienberaterinnen und Medienberater“ nachlesen.

FAQ — Qualifizierung von Medienberatenden

Das Angebot zu den Themen „Lehren und Lernen mit digitalen Medien“ reicht von der Einzelberatung bis hin zur prozessbegleitenden Unterstützung in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten. Weitere Informationen finden Sie unter Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS).

Alle öffentlichen Schulen in NRW können auf das Beratungsangebot der Medienberaterinnen und Medienberater zurückgreifen. An den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) sind Medienberaterinnen und Medienberater verortet, die diese Aufgabe an den Seminarstandorten wahrnehmen.

Nein. Die Beratung und Qualifizierung der Medienberaterinnen und Medienberater sind in der Regel schulform- und fächerübergreifend angelegt.

Die Abordnung von Lehrkräften öffentlicher Schulen zu Medienberaterinnen und Medienberatern werden durch die Bezirksregierungen verantwortet.

Sie finden die öffentlichen Ausschreibungen bei STELLA NRW unter "Sonstige Stellen und Tätigkeiten". Im Zuge der Abordnung muss eine aus sieben zweitägigen Präsenzveranstaltungen bestehende Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen werden. Nähere Informationen erhalten Sie im Erlass 12-21 Nr. 19 und im Erlass 20-22 Nr. 68.

Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen Ihren Dezernenten „Bildung in der digitalen Welt“.

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