Auf einem Tisch liegendes und gesperrtes Smartphone.

Datenschutz und Informationssicherheit
Rechtssicherer Umgang mit personenbezogenen Daten in Schulen

Der Schutz personenbezogener Daten in Schulen ist für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulträger von entscheidender Bedeutung. Es geht darum, die Möglichkeiten der Digitalisierung für effiziente Verwaltung und gewinnbringende Lehr- und Lernprozesse zu nutzen und gleichzeitig den Datenschutzinteressen der Betroffenen Rechnung zu tragen. Die Medienberatung NRW unterstützt Schulen hierbei mit folgenden Angeboten:

  • Informationen und Praxishilfen zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit in Schulen
  • Beantwortung offener Fragen zum rechtssicheren Einsatz digitaler Medien im Unterricht (in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW)
  • Unterstützung und Vernetzung der behördlichen Datenschutzbeauftragten für Schulen (in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen)

Weitere Informationen zum Datenschutz im Schulbereich finden Sie im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/recht/datenschutz-im-schulbereich

Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte

Alle Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) müssen eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten für den Datenschutz bestimmen. Die behördlich bestellten Datenschutzbeauftragten (bDSB) beraten Schulleitungen und Lehrkräfte in Datenschutzfragen und überwachen die Einhaltung von Datenschutzvorschriften an den Schulen. Sie geben Auskünfte über die Rechte von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräften und sind die Kontaktperson für die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde.

Praxishilfen Datenschutz und Informationssicherheit in Schulen

Juristische Themen wie Datenschutz stellen für die meisten Menschen eine Herausforderung dar. Die Medienberatung NRW hat daher die wichtigsten Informationen in verständlicher Form als Broschüre und in Erklärvideos aufbereitet.

Schulleitungen haben als datenschutzrechtlich Verantwortliche zudem die Pflicht, über technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Niveau an Informationssicherheit zu gewährleisten. Auch hierzu hat die Medienberatung NRW wesentliche Informationen im Videoformat aufbereitet.

  • Erklärvideo „Datensicherheit – einfach erklärt

Innerhalb des Vorschaufensters können Sie per Klick auf das Pfeilsymbol die Playlist öffnen, in der alle genannten Erklärvideos zum Datenschutz und zu Datensicherheit gelistet sind. Sie haben die Möglichkeit die Erklärfilme einzeln oder alle hintereinander abspielen zu lassen. Wählen Sie hierzu den Titel "Datenschutzserie".

Inhalte von Vimeo anzeigen?

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Um Schulen bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben praktisch zu unterstützen, stellt die Medienberatung NRW die wichtigsten Formulare in editierbarer Form zur Verfügung:

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (in Schulen die Schulleitungen) sind gemäß Art. 30 DSGVO verpflichtet, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Teil I (XLSX, 20 KB) des vorbereiteten Verzeichnisses kann als Referenz von Schulen übernommen werden, Teil II (XLSX, 33 KB) kann entsprechend der konkreten individuellen Gegebenheiten ausgefüllt werden.
    Bei der Erstellung empfiehlt es sich, die zuständigen Datenschutzbeauftragten zu konsultieren!
  • Genehmigung der Nutzung privater Endgeräte: Setzen Lehrkräfte private Endgeräte dienstlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein, muss dies von den Schulleitungen schriftlich genehmigt werden.
    Bitte nutzen Sie dazu dieses Formular, welches über die Webseite des Schulministeriums zur Verfügung gestellt wird.
  • Administratorenverpflichtung: Administratoren an Schulen sind aufgrund ihrer weitgehenden Rechte und ihrer Zugriffsmöglichkeiten auf personenbezogene Daten verpflichtet, eine schriftliche Erklärung gemäß dieser Vorlage (PDF, 217 KB) abzugeben.

FAQs Datenschutz und Informationssicherheit

Die Medienberatung NRW erreichen viele Fragen zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit. Zu den häufigsten Anliegen haben wir mit den zuständigen Fachreferaten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW Antworten abgestimmt, die Sie hier thematisch sortiert finden.

Antworten auf grundlegende Fragen zum Datenschutz an Schulen finden Sie im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-datenschutz

FAQ — Datenschutz und Informationssicherheit

Bitte sprechen Sie in konkreten Fragen zum Datenschutz immer die behördlich bestellten Datenschutzbeauftragten (bDSB) an. Die Kontaktdaten finden Sie unter Datenschutzbeauftragte der Schulen und der ZfsL in NRW.

Verantwortlich für den Datenschutz an Schulen ist die jeweilige Schulleitung.

Neben dieser Webseite finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW umfangreiche Informationen. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen und die Datenschutzkonferenz bieten Handreichungen und Informationen zum Themenbereich. Zudem finden Sie hier die relevanten Rechtsgrundlagen:

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