Fragen zur Schulhomepage
Ein Muster einer Datenschutzerklärung ist im Bildungsportal eingestellt unter www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-datenschutz
Beim Betrieb einer Homepage sind u. a. die Vorgaben gem. §5 Telemediengesetz (TMG, Impressumspflicht) sowie die Informationsrechte der Betroffenen zu beachten, die mit Bereitstellung der Datenschutzerklärung erfüllt werden.
Bei der Veröffentlichung von Daten mit Personenbezug ist zu beachten, dass diese nur auf Grundlage einer Einwilligung erfolgen kann. Etwas anderes gilt nur, wenn entsprechende Veröffentlichungspflichten bestehen (z. B. Name des Verantwortlichen gem. Art.13 Abs. 1 a) DSGVO; Geschäftsverteilungspläne/Organigramme mit Namen der Beschäftigten gem. §12 IFG).
Es ist zudem sicherzustellen, dass eine technische Pflege der Schulhomepage gewährleistet wird. Beispielsweise sollte das System, mit dem die Schulhomepage betrieben wird (meist ein Content-Management-System), regelmäßig mit Sicherheitsupdates versorgt werden.
Es ist zu begrüßen, wenn der Schulträger den Schulen Angebote für ihre Webauftritte zur Verfügung stellt.