Lehrer berät eine Schülerin, die am Laptop sitzt.

LOGINEO NRW
Eine Schulplattform und digitale Tools, die Schulen ein rechtssicheres Kommunizieren und Organisieren ermöglichen

Mit der LOGINEO NRW Produktfamilie stellt das Land NRW allen Schulen in Nordrhein-Westfalen folgende Produkte zur Verfügung:

  • Eine digitale Schulplattform, mit der sich schulische Abläufe in einer benutzerfreundlichen Umgebung vereinfachen und abbilden lassen,
  • eine Lernmanagementumgebung, mit der Lernen auf Distanz ermöglicht wird,
  • ein digitales (Video-) Kommunikationstool, mit dem rechtssicher kommuniziert werden kann.

LOGINEO NRW Schule online

Über die Schulplattform LOGINEO NRW können Sie als Lehrerin oder Lehrer rechtssicher über Ihre dienstlichen E-Mail-Adressen kommunizieren, Termine in gemeinsamen Kalendern organisieren und Materialien in einem geschützten Cloudbereich austauschen.

  • So sind Sie als Lehrkraft nicht nur mit einem Blick über alle Neuigkeiten informiert, auch die Zusammenarbeit im Kollegium wird wesentlich erleichtert.
  • Darüber hinaus können Sie über die Plattform direkt auf mehrere Tausend lizenzierte Medien der Bildungsmediathek NRW zugreifen.
  • Die Schulplattform LOGINEO NRW kann sowohl von Lehrerinnen und Lehrern, als auch Schülerinnen und Schülern genutzt werden.
  • Zudem bietet LOGINEO NRW Schulen die Möglichkeit, ihre bestehende Homepage als Modul in die Plattform einzubinden.

LOGINEO NRW LMS

Das digitale Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS unterstützt Sie als Lehrkraft ganz konkret bei Ihrem Unterricht:

  • Stellen Sie Texte, Videos und andere Unterrichtsmaterialien sowie interaktive H5P- und sonstige Aktivitäten online bereit.
  • Durch unterschiedlichste Aufgaben- und (interaktive) Übungsformate können Sie individuelle Lernwege für Ihre Schülerinnen und Schüler ermöglichen.
  • Geben Sie Ihrer Lerngruppe gezielte Rückmeldungen und sehen Sie den Lernerfolg.
  • Ermöglichen Sie jederzeit das gemeinsame Arbeiten an Projekten – in Phasen des Distanzlernens und auch im Präsenzunterricht.

LOGINEO NRW Messenger

Mit dem LOGINEO NRW Messenger können sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler auf schnelle, einfache und sichere Weise miteinander austauschen – durch Textnachrichten und optional auch per Videokonferenz.

Datenschutz wird großgeschrieben

Oft geht es beim Datenaustausch an der Schule nicht nur um allgemeine Informationen, sondern um sensible Daten. Bei LOGINEO NRW wird der Schutz dieser Daten großgeschrieben. Die Plattformen basieren auf deutschen und europäischen Sicherheitsstandards.

Der LOGINEO NRW Messenger, wahlweise mit Videokonferenzoption, wird durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu einem rechtssicheren Messengerdienst, der auch im Schulkontext genutzt werden darf.

Für den verantwortungsvollen Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten steht dem Schulpersonal ein zusätzlich gesicherter Datensafe in der Verwaltungscloud der LOGINEO NRW Schulplattform zur Verfügung.

FAQ — LOGINEO NRW

LOGINEO NRW ist ein Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Für die Einführung der LOGINEO NRW Schulplattform ist ein Beschluss der Lehrerkonferenz notwendig. Wenn auch Schülerinnen und Schüler die LOGINEO NRW Schulplattform nutzen können sollen, ist außerdem der Beschluss der Schulkonferenz erforderlich (ein Beschluss der Schulkonferenz im Eilverfahren reicht aus).

Die Nutzung von LOGINEO NRW ist freiwillig.

Allen staatlichen und staatlich anerkannten Schulen in Nordrhein-Westfalen stellt das Land NRW die digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW, das LOGINEO NRW LMS und den LOGINEO NRW Messenger kostenfrei zur Verfügung.

Mit Klick auf den obigen Produktnamen gelangen Sie direkt auf den jeweiligen Webauftritt, der Ihnen den Beantragungsprozess erläutert und über den Sie einen Zugang zum Produkt beantragen können.

Bei Fragen und Unterstützungsbedarf steht berechtigten Personen das Support-Formular mit direktem Kontakt zum Support-Team rund um die Uhr zur Verfügung.

Schnelle Hilfe bieten auch die detaillierten Anleitungen für

Bei der Nutzung von LOGINEO NRW werden personenbezogene Daten verarbeitet. Lehrkräfte dürfen private Endgeräte nur dann für die Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, wenn eine Genehmigung der Schulleitung vorliegt. Diese Genehmigung darf nur in Ausnahmefällen erteilt werden, etwa wenn kein persönliches Dienstgerät zur Verfügung steht (VO-DV I und VO-DV II).

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